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MARCO POLO EVENTS LTD
TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung der MPE Ltd. erklärt sich das Unternehmen damit einverstanden, dass seine Teilnahme an einer Veranstaltung diesen Teilnahmebedingungen und den MPE-Regeln unterliegt.

DEFINITIONEN

"MPE-Regeln" sind die Regeln, die dem Unternehmen auf dem Team-Portal zur Verfügung gestellt werden, sobald die Teilnahme an der Veranstaltung bestätigt wurde (und die von Zeit zu Zeit geändert werden können).
"MPE" bedeutet Marco Polo Events Ltd, ein in England und Wales eingetragenes Unternehmen.
"Unternehmen" bezeichnet das Unternehmen, die Partnerschaft oder die Organisation des öffentlichen Sektors, die ein Team von Teilnehmern für ein Event anmeldet.
"Teilnahmebedingungen" bedeutet diese Teilnahmebedingungen für die Veranstaltung.
"Anmeldeformular" bezeichnet das Anmeldeformular auf der Rückseite dieser Teilnahmebedingungen (oder, wenn es digital oder per Fax verschickt wird, auf der vorgenannten Seite).
"Veranstaltung" ist ein offizieller Wettbewerb, der von MPE oder seinen Beauftragten durchgeführt wird.
"Gebühren" bezeichnet den Gesamtpreis für die Teilnahme aller Teams, einschließlich der Ersatzteams, die von der Gesellschaft zu einer Veranstaltung angemeldet werden, wie im Anmeldeformular angegeben.
"Teilnehmer" bedeutet ein Angestellter des Unternehmens (oder eine andere Person, mit der das Unternehmen einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen hat), der ein Teilnehmer an einer Veranstaltung ist.
"Medizinische Verzichtserklärung und Einverständniserklärung des Teilnehmers" bezeichnet die gleichnamigen Formulare, die dem Unternehmen während des Anmeldeverfahrens zur Verfügung gestellt werden.
Team" bezeichnet die Anzahl der Teilnehmer, die auf dem vom Unternehmen einzureichenden Formular "Medizinische Verzichtserklärung und Einverständniserklärung des Teilnehmers" angegeben ist.

1. BETEILIGUNG UND VERPFLICHTUNGEN DES UNTERNEHMENS

1.1 Das Unternehmen verpflichtet sich, die MPE-Regeln einzuhalten und bestätigt hiermit, dass es diese gelesen und verstanden hat, und wird darüber hinaus dafür sorgen, dass jeder Teilnehmer die geltenden MPE-Regeln einhält. Das Unternehmen hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren oder eines Teils davon oder auf irgendeine andere Form der Entschädigung, wenn ein Team oder ein einzelner Teilnehmer von MPE aufgrund eines Verstoßes gegen die MPE-Regeln von einer Veranstaltung disqualifiziert wird. 1.2 Das Unternehmen erkennt an, dass die Teilnahme an einer Veranstaltung für alle Teilnehmer körperlich anstrengend sein wird und stellt sicher, dass die Teilnehmer körperlich in der Lage sind, an einer solchen Veranstaltung teilzunehmen. 1.3 Nur Teilnehmer, die die medizinische Verzichtserklärung und die Einverständniserklärung unterschrieben und an MPE geschickt haben, werden zur Teilnahme an der Veranstaltung zugelassen. 1.4 Obwohl MPE sich bemüht, bei der Durchführung von Veranstaltungen jede erdenkliche Sorgfalt walten zu lassen, erkennt das Unternehmen an, dass die persönliche Unfallversicherung in Bezug auf die Person oder das Eigentum des Teilnehmers in der Verantwortung des Unternehmens und/oder des einzelnen Teilnehmers liegt, je nach Fall.

2. BUCHUNGEN UND ZAHLUNGEN

2.1 Nach Erhalt einer Bestellung stellt MPE dem Unternehmen eine Rechnung über die vollständige Zahlung der Gebühren aus. Alle Zahlungen verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, und das Unternehmen zahlt an MPE gleichzeitig mit der Zahlung der Gebühren einen Betrag in Höhe der Mehrwertsteuer, die ordnungsgemäß auf diese Gebühren erhoben wird. 2.2 Vorbehaltlich der Klausel 2.4 verfügt das Unternehmen über eine Frist von 30 Tagen ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung, um die Gebühren zu zahlen, und in jedem Fall muss MPE die vollständige Zahlung vor der Veranstaltung erhalten. 2.3 Das Unternehmen muss den Portaleintrag des Teams bis spätestens 8 Wochen vor einer Veranstaltung vervollständigen. Sollte der Portaleintrag des Teams nicht bis spätestens 8 Wochen vor der Veranstaltung abgeschlossen sein, hat MPE das Recht, aber nicht die Pflicht, dem Unternehmen die Teilnahme an der Veranstaltung zu verweigern. In einem solchen Fall ist MPE berechtigt, die vom Unternehmen an MPE gezahlten Gebühren für die Veranstaltung einzubehalten. 2.4 Das Unternehmen und/oder seine Teilnehmer und Teams sind nicht berechtigt, an einer Veranstaltung teilzunehmen, bevor die vollständige Zahlung der Gebühren eingegangen ist. Eine Zahlung gilt erst dann als eingegangen, wenn MPE den Betrag verrechnet bekommen hat.

3. RÜCKTRITTE, ANNULLIERUNGEN UND STUNDUNGEN

3.1 Das Unternehmen kann jederzeit von einer Veranstaltung zurücktreten, vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen dieser Klausel und des absoluten Ermessens von MPE. 3.2 Ungeachtet der Klausel 3.3 wird MPE, wenn das Unternehmen innerhalb von sieben Tagen nach Einreichung des Anmeldeformulars zurücktritt, die bereits gezahlten Gebühren zurückerstatten oder eine Gutschrift in Bezug auf ausstehende Rechnungen in Bezug auf die Gebühren ausstellen. 3.3 Vorbehaltlich der Klausel 3.2 muss das Unternehmen bei einem Rücktritt nach der siebentägigen Bedenkzeit 100 % der fälligen Gebühren zahlen, und MPE ist nicht verpflichtet, gezahlte Gebühren zurückzuerstatten, außer wie in Klausel 3.5 vorgesehen. 3.4 Der Rücktritt ist per E-Mail an info@eurochallenge.org zu erklären. Rücktrittserklärungen per Telefon oder auf anderem Wege werden nicht akzeptiert. 3.5 MPE behält sich das Recht vor, das Veranstaltungsformat, das Datum und die Uhrzeit zu ändern und die Veranstaltung abzusagen, wenn unvorhergesehene Umstände eintreten. Wenn eine Veranstaltung von MPE abgesagt wird, werden dem Unternehmen die gezahlten Gebühren vollständig zurückerstattet.

4. HAFTUNG DES VERANSTALTERS

4.1 Die Gesamthaftung von MPE für Verluste, Ausgaben, Haftungskosten oder Schäden jeglicher Art, die dem Unternehmen und/oder jedem Teilnehmer aus oder in Verbindung mit diesen Teilnahmebedingungen und/oder der Veranstaltung entstehen, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder wegen Verletzung gesetzlicher Pflichten oder auf andere Weise, übersteigt nicht den Betrag der Gebühren, die das Unternehmen gemäß diesen Teilnahmebedingungen tatsächlich an MPE gezahlt hat.

4.2 MPE, seine leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter, Partner, Sponsoren, Wohltätigkeitsorganisationen oder medizinischen Berater haften weder vertraglich noch durch unerlaubte Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit) oder durch Verletzung gesetzlicher Pflichten oder auf andere Weise für: 4. 3 Jegliche Verluste oder Schäden an persönlichen Ausrüstungsgegenständen des Unternehmens und/oder eines Teilnehmers; 4.4 Jegliche wirtschaftlichen Verluste (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Verlust von Einnahmen, Gewinnen, Verträgen, Geschäften oder erwarteten Einsparungen); 4.5 Jeglichen Verlust von Firmenwert oder Ansehen; oder 4.6 Jegliche indirekten Verluste oder Folgeschäden, unabhängig davon, ob diese zum Zeitpunkt der Einreichung des Anmeldeformulars durch das Unternehmen von den Parteien in Betracht gezogen wurden und/oder dem Unternehmen und/oder einem Teilnehmer aufgrund der Teilnahme eines Teilnehmers an der Veranstaltung oder einer anderen Angelegenheit, die sich aus diesen Teilnahmebedingungen ergibt, entstanden sind oder entstehen. 4.7 Nichts in diesen Teilnahmebedingungen oder den MPE-Regeln schließt die Haftung von MPE aus oder schränkt sie ein: 4.8 Für Todesfälle oder Personenschäden, die durch Fahrlässigkeit von MPE verursacht wurden; 4.9 Für Betrug oder arglistige Täuschung; oder 4.10 Für jede Angelegenheit, deren Ausschluss oder Versuch des Ausschlusses der Haftung für MPE illegal wäre.

5. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT UND ERGEBNISSE

5.1 Das Unternehmen nimmt zur Kenntnis, dass alle Teilnehmer die ärztliche Verzichtserklärung und die Einverständniserklärung des Teilnehmers unterschreiben und zurücksenden müssen, mit der sie sich damit einverstanden erklären, von MPE (oder einer von ihm bevollmächtigten Person) fotografiert, gefilmt oder aufgezeichnet zu werden, sowie mit der Verwendung und Vervielfältigung ihres Bildes in Filmen, Broschüren oder Aufnahmen. 5.2 Wenn das Unternehmen nicht möchte, dass seine Teilnehmer aus Sicherheits- oder anderen Gründen fotografiert oder anderweitig aufgezeichnet werden, muss das Unternehmen MPE schriftlich benachrichtigen, und MPE wird sich bemühen, die Anfertigung und/oder Veröffentlichung von Fotos oder Aufnahmen dieser Teilnehmer zu verhindern. 5.3 MPE verpflichtet sich, alle Veranstaltungsergebnisse dem Unternehmen und den Teilnehmern zur Verfügung zu stellen. 5.4 Alle Entscheidungen und Beschlüsse des unabhängigen Schiedsrichters von MPE, die sich auf die Veranstaltung beziehen, gelten als endgültig.

6. DATENVERWENDUNG

6.1 MPE verwendet die Daten eines Teilnehmers nur dann, wenn dieser in dem Anmeldeformular oder in der medizinischen Verzichtserklärung und Einverständniserklärung des Teilnehmers einer solchen Verwendung zugestimmt hat.

7. ANSPRÜCHE

7.1 Das Unternehmen sorgt dafür, dass kein Teilnehmer oder Team einen Anspruch gegen MPE erhebt, der sich aus oder in Verbindung mit einer Veranstaltung ergibt, und stellt MPE von jeglichen Verlusten, Kosten, Schäden oder Ausgaben jeglicher Art (einschließlich angemessener Honorare) frei, die MPE infolge eines solchen Anspruchs und/oder der Androhung eines solchen erleidet oder entstehen.

8. ALLGEMEINES

8.1 Diese Teilnahmebedingungen und die Dokumente, auf die darin Bezug genommen wird, stellen die gesamte Vereinbarung und das gesamte Verständnis der Parteien dar und ersetzen alle früheren Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf die Veranstaltung. Das Unternehmen erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass es sich bei der Einreichung des Anmeldeformulars (und der darin genannten Dokumente) nicht auf Erklärungen, Zusicherungen, Garantien, Absprachen, Versprechen oder Zusagen (ob fahrlässig oder unschuldig abgegeben) von Personen (ob Vertragspartei oder nicht) verlässt, die nicht ausdrücklich in diesen Teilnahmebedingungen aufgeführt sind, und dass es diesbezüglich keine Rechtsmittel gibt. 8.2 Weder MPE noch das Unternehmen haften gegenüber dem jeweils anderen für Verluste, Schäden, Kosten, Ausgaben oder Haftungen jeglicher Art im Zusammenhang mit der Veranstaltung, die auf Ursachen, Ereignisse oder Umstände zurückzuführen sind, die sich ihrer Kontrolle entziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Krieg, terroristische Handlungen (oder deren Androhung), Streiks, Überschwemmungen, Erdbeben oder andere Naturkatastrophen, Bodensenkungen und widrige Wetterbedingungen. 8.3 Diese Einreisebedingungen können vom Unternehmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MPE nicht übertragen werden. 8.4 Diese Einreisebedingungen begründen keine Partnerschaft zwischen den Vertragsparteien oder gelten nicht als solche, und keine der Parteien hat die Befugnis, die andere Partei zu binden oder im Namen der anderen Partei Verträge zu schließen. 8.5 Der Verzicht einer der Parteien auf eine Vertragsverletzung oder ein Versäumnis ist nur dann wirksam, wenn er schriftlich erfolgt und von beiden Parteien unterzeichnet ist, und ein solcher Verzicht gilt nicht als Verzicht auf eine spätere Vertragsverletzung oder ein Versäumnis gleicher oder ähnlicher Art. 8.6 Eine Änderung dieser Einreisebedingungen ist nur dann gültig oder verbindlich, wenn sie zuvor schriftlich zwischen den Vertragsparteien vereinbart und von ihren ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern unterzeichnet wurde. 8. 7 Soweit gesetzlich zulässig, sind alle Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen trennbar, und keine Bestimmung wird durch die Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit einer anderen Bestimmung berührt. 8.8 Diese Teilnahmebedingungen werden in Übereinstimmung mit den Gesetzen von England und Wales ausgelegt, und alle Streitigkeiten, die sich daraus ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte.